Willkommen im neuen TSV-Sport-Jahr 2022!
Liebe Mitglieder, Sportler*Innen, Trainer*Innen und Übungsleiter*innen,
liebe Ehrenamtliche,
wir freuen uns sehr, dass es trotz der wenig erfreulichen
Inzidenz-Entwicklungen möglich ist Vereinssport zu betreiben.
Ja, es gibt eine zusätzliche Testpflicht für Immunisierte
und Genesene, aber die hat es auch anderswo, z.B. im Schwimmbad, Fitnesscentern,
in manchen Restaurants und immer öfter auch bei Arztterminen u.a.
Eine Booster-Impfung befreit in NRW nicht von der Testpflicht. Wir bitten das zu berücksichtigen und hoffen auf Ihr Verständnis.
Grundbedingung:
Haben Sie Krankheitssymptome - Bleiben Sie bitte
zu Hause! Weder Teilnahme noch der Zutritt kann Ihnen ungeachtet Ihres
Impfstatus gewährt werden.
Es gelten für alle die gleichen Regeln!
Die notwendigen Nachweise*** legen Sie bitte
unaufgefordert vor der Trainingseinheit oder dem Mannschafts-Spiels den
TrainerInnen/ÜbungsleiterInnen vor.
o
Info zu
Testzentren und Öffnungszeiten weiter unten im Text
Einhaltung des TSV-Hygienekonzepts****
Was ist wie möglich?
Sport
im Freien: 2G
Für die gemeinsame Sportausübung draußen, z.B. die
Walkinggruppen, gilt, dass nur immunisierte
Personen* teilnehmen dürfen (geimpft/genesen). Ein zusätzlicher Test ist
nicht nötig. Der Mindestabstand sollte eingehalten werden.
Sport
drinnen 2G+
Für die gemeinsame Sportausübung drinnen gilt grundsätzlich
die 2G+-Regelung. Es dürfen nur immunisierte*
und getestete Personen ** teilnehmen. Der Test muss bis zum Ende der
Trainingseinheit gültig sein.
Kinder und Jugendliche
Liebe
Eltern, begleiten Sie ihre Kinder bis zur Halle, aber nicht in die Halle. Holen
Sie sie vor der Halle wieder ab. Sonst müssen auch Sie einen 2 G+ Nachweis erbringen.
Kinder bis zum Schuleintritt sind immunisierten Personen* gleichgestellt
und brauchen keinen Testnachweis.
In den Eltern-Kind-Kursen gilt für die Eltern
die 2G+ Nachweispflicht.
Kinder und Jugendliche bis zum Ende des 15. Lebensjahrs
benötigen aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen weder
eine Impfung noch einen Test.
Jugendliche über 15 Jahren können ab dem 17.01.2022
am Sport nur teilnehmen, wenn sie geimpft oder genesen sind. Wenn sie an den
Schultestungen teilnehmen benötigen sie keinen zusätzlichen Corona-Testnachweis.
Ansonsten müssen sie auch einen negativen Coronatest vorlegen. (S. CoronaSchVO §2/8 Satz 2)
Schülerinnen und Schüler zeigen immer ihren SchülerInnen-Ausweis oder die
Bescheinigung der Schule vor.
Sonderregelung
Personen,
die über ein ärztliches Attest verfügen, demzufolge sie derzeit oder bis zu
einem Zeitpunkt, der höchstens sechs Wochen zurückliegt, aus gesundheitlichen
Gründen nicht gegen Covid-19 geimpft werden können,
und einen negativen
Testnachweis vorlegen werden getesteten** und immunisierten Personen*
gleichgestellt.
Was ist nötig?
Der Verein ist verpflichtet die 2G+ Regeln
einzuhalten und zu kontrollieren. Die Durchführung der Kontrolle zu
dokumentieren.***
Aktueller Test /Testzentren (keine Garantie auf Vollständikeit):
Testzentrum Seelscheid Zeithstraße
126a
Mo-Fr von 08:00h - 19:30h ; Sa &
So 09:00h-18:00h
Testzentrum Neunkirchen Hauptstraße
83 (alter REWE Markt)
Mo-Fr von 08:00h - 19:30h; Sa &
So 09:00h-18:00h
https://www.covidmedicals.de/
Forellen-Apotheke
Zeithstr. 137, 53819 Neunkirchen-Seelscheid https://www.forellen-apo-seelscheid.de/
Schnelltestzentrum Lohmar -
Parkplatz an der Jabachhalle, Donrather Dreieck
Montag –Sonntag 10-20 Uhr https://www.schnelltestzentrum-online.de/corona-test-lohmar
Übersicht Rhein-Sieg-Kreis https://www.rhein-sieg-kreis.de/schnelltests
Einhaltung des TSV-Hygienekonzeptes ****
Wir,
der geschäftsführende Vorstand, wünschen Ihnen eine gute Zeit,
bleiben Sie
gesund und viel Spaß beim Sport.
Ihre Angelika K. Nickelsburg
Bildquelle: https://www.nuernberg.de/internet/stadtportal/corona_plakate.html
Verweise / Quellen
*/** Definitionen
nach der aktuellen Coronaschutz-Verordnung:
* §2 /(8) Immunisierte
Personen im Sinne dieser Verordnung sind vollständig geimpfte und genesene Personen
**§2 / (8a) Getestete
Personen im Sinne dieser Verordnung sind Personen, die über ein nach der
Corona-Test-und-Quarantäneverordnung
bescheinigtes negatives Ergebnis eines höchstens 24 Stunden zurückliegenden
Antigen-Schnelltests oder eines von einem anerkannten Labor bescheinigten
höchstens 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests verfügen.
Quelle: Verordnung
zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 Coronaschutzverordnung
– CoronaSchVO) - Vom 3. Dezember 2021/ In der ab dem 30. Dezember 2021 gültigen Fassung
https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/211229_coronaschvo_ab_30.12.2021_lesefassung.pdf
*** Kontrolle und
Dokumentation
Bitte haben Sie immer
Ihren Impfnachweis, Ihren negativen Testnachweis und Ihren
Personalausweis/Schülerausweis dabei.
Zum einen können wir nur so unserer Kontrollpflicht
nachkommen. Zum anderen müssen diese Dokumente bei möglichen Stichproben der
Gesundheitsämter/Ordnungsämter vorliegen. Sonst drohen hohe Bußgelder.
Quellen: § 28b Absatz 1 des
Infektionsschutzgesetzes; § 4 Abs. 6 der CoronaSchVO NRW in der vom 28.12.2021
bis zum 12.01.2022 geltenden Fassung)
****
TSV-Hygienekonzept
·
Maskenpflicht in den Zugangsbereichen,
Sozialräumen, Gängen und auf den Toiletten
·
Abstand halten - mindestens 1,50 m
·
Hände desinfizieren / waschen.
·
Lüften.
·
Benutzte Trainingsmaterialien des TSV nach
Gebrauch desinfizieren.
In den Hallen:
·
Achten Sie bitte auf die Einhaltung der
Abstandsregelung und auf Hygiene.
·
Folgen Sie den Beschilderungen in der Halle. Ein
und Ausgänge sind gekennzeichnet.
·
Die Umkleiden und Duschen sind geöffnet. Mindestabstand
1,5 m!!!
·
Im Zuschauerbereich bitte dauerhaft auf die
gängigen Abstandsregeln achten.
· Im
Übungsraum Gutmühlenweg bitten wir Sie nachdrücklich darum diese Hinweise zu
beachten:
·
Maskenpflicht ist verpflichtend!
·
Nutzen Sie den als EINGANG ausgewiesenen
Treppenweg.
·
Den Vorraum bitte nicht als Warteraum nutzen.
Maximal 2 Personen sollen sich zeitgleich dort aufhalten.
·
Bitte
wechseln Sie dort zügig Ihre Straßenschuhe gegen Hallenschuhe und gehen Sie
dann in den Übungsraum.
·
Auch dort bitte Abstand halten
·
An Ihrem Platz können Sie den Mundschutz ablegen
- Wenn Sie Ihren Platz verlassen legen Sie den Mundschutz bitte wieder an.
·
Nach Beendigung der Übungsstunde bitte auch nur
maximal 2 Personen im Vorraum zum zügigen Schuhwechsel.
·
Achten Sie bitte darauf den mit AUSGANG
gekennzeichneten Treppenweg zu benutzen.
·
Nehmen Sie Rücksicht aufeinander.
·
Verlassen Sie zügig nach Desinfektion der
Materialien und dem Umziehen den Übungsraum.
·
Die wartenden nachfolgenden Teilnehmer*Innen
betreten den Vorraum erst, wenn Ihre Übungsleiter*innen anwesend sind und die
vorherige Gruppe komplett das Gebäude verlassen hat.
Links zur
Information:
Die allgemeinen Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und
Masken (sog. AHA-Regeln) gemäß "Anlage „Hygiene- und Infektionsschutzregeln zur
CoronaSchVO NRW" sind möglichst umfassend einzuhalten.
Weitere
Informationen gibt es auf der Website des Landes unter www.land.nw/corona. Das
Land NRW hat unter der Rufnummer 0211 855-5 auch eine Hotline eingerichtet, an
die sich Bürgerinnen und Bürger mit Fragen zur Coronaschutzverordnung wenden
können.
https://www.land.nrw/corona
https://www.land.nrw/corona/faq
https://www.lsb.nrw/medien/news/artikel/neue-coronaschutzverordnung-was-gilt-fuer-den-sport